Leistung: Buchen laufender Geschäftsvorfälle
Tätigkeiten, die über die in § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz genannten hinausgehen und damit den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, werden nicht übernommen. Hierzu gehören u.a. Jahresabschlussbuchungen, Erstellung Jahresabschluss und Steuererklärungen einschl. Umsatzsteuervoranmeldung, steuerliche oder rechtliche Beratung.