Beate Brüggmann Berlin

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Leistung: Buchen laufender Geschäftsvorfälle

Tätigkeiten, die über die in § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz genannten hinausgehen und damit den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, werden nicht übernommen. Hierzu gehören u.a. Jahresabschlussbuchungen, Erstellung Jahresabschluss und Steuererklärungen einschl. Umsatzsteuervoranmeldung, steuerliche oder rechtliche Beratung.